Hier erfahren Sie alles rund um das Thema Gutachten bei Haftpflichtschäden. Von der Besichtigung des Unfallfahrzeugs bis hin zu Schadenpositionen wie der Wertminderung.
Die Versicherer locken nach Unfällen mit einer kompletten Schadenregulierung:
Hol- und Bringservice Ihres verunfallten Fahrzeugs
Mietwagen für die Reparaturdauer
Sachverständiger der Versicherung
Reparatur bei einem Vertragspartner der Versicherung
So gut wie kein Aufwand für Sie
Doch Vorsicht! Sie müssen im Hinterkopf behalten, dass Ihnen keine Versicherung etwas schenken, sondern nur die Kosten so gering wie möglich halten möchte. Überlassen Sie deshalb nicht der gegnerischen Partei die Schadenregulierung und verlieren somit bares Geld! Hier erhalten Sie, durch Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen objektive Schadengutachten, die selbstverständlich den gesamten Schaden umfassen, welcher unter anderem bestehen kann aus:
Reparaturkosten, -weg, -dauer
Mietwagenkosten/Nutzungsausfallentschädigung
Restwert
Wertminderung
Wiederbeschaffungswert
Die Kosten für das Gutachten sind von der gegnerischen Versicherung zu erstatten, da sie zum Gesamtschaden gehören.
Terminvereinbarung und Vorabinformationen
Im Vorfeld werden wir Sie fragen was bei dem Unfall beschädigt wurde, um absehen zu können, ob der Schaden über der Bagatellschadengrenze liegt. Sollte z.B. nur ein Stoßfänger zerkratzt sein, so ist es oft möglich, dass der Schaden unter 700 € beträgt. Wir werden mit Ihnen einen Termin, der entweder bei Ihnen zu Hause, bei Ihrem Arbeitsplatz, der Werkstatt, in der sich Ihr Fahrzeug bereits befindet, oder einem Ort Ihrer Wahl vereinbaren.
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