top of page

Autounfall: Was tun?
So klappt die Unfallabwicklung

Es empfiehlt sich, einen Kfz-Gutachter für die Beweissicherung 

und zur Sicherung Ihrer Ansprüche zu beauftragen

Warndreieck-kfz-gutachter-hunger-dortmund.png
strich-kfz-hunger.png
links.png
icon-warnung-kfz-hunger

Sichern Sie die
Unfallstelle ab

links.png
hilfe-holen.png

Verständigen Sie bei
Personenschäden
die Polizei/Notruf

links.png
datenaufnahme-hunger-dortmund-icon

Notieren Sie alle Daten, Namen, Unfall- hergang, Vers.Nr.....

links.png
icon-kfz-gutachter-dortmund-lupe

Verständigen Sie einen unabhängigen
Kfz-Gutachter

rechts.png
erste-hilfe-icon-hunger-dortmund
rechts.png
icon-unfallzeugen-dortmund-hunger
rechts.png
kamera-icon-kfz-gutachter

Leisten Sie bei
Personenschäden
Erste Hilfe

Suchen Sie
Unfallzeugen

Machen Sie nach
Möglichkeit Fotos

X

Beauftragen Sie jetzt einen unabhängigen Kfz-Gutachter in Dortmund

dennis-hunger-kfz-gutachter-dortmund

Dipl.-Ing. (FH) Dennis Hunger, MBA Geschäftsführer

Logo_hunger.png

Ingenieurbüro Hunger GmbH

Kfz-Sachverständige

Westfalendamm 98

vormals Märkische Str. 48

44141 Dortmund

Prüfhalle:

Zinkhüttenweg 19

44143 Dortmund

Unfall? - Was Sie als geschädigter beachten sollten

Sie hatten einen Verkehrsunfall bzw. Unfallschaden und wissen nicht was Ihnen zusteht? Hier erfahren Sie was nach einem Unfall zu beachten ist.
 
Sie als Geschädigter dürfen einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenhöhe und –umfang beauftragen. Das dürfen Sie sogar dann noch, wenn bereits ein Sachverständiger von der Versicherung beauftragt  oder das Gutachten bereits erstellt wurde. Die Versicherung muss in der Regel die Kosten des Gutachtens tragen.
 
Ausnahmen bilden sogenannte „Bagatellschäden“, welche bis zu einer Schadenhöhe von ca. 700 € gelten. Bei solchen Schäden können wir Ihnen Kurzgutachten erstellen, welche ebenfalls in der Regel von der gegnerischen Versicherung zu bezahlen sind.
 
Sie bekommen Ihren Schaden in vollem Umfang nur erstattet, wenn eine vollständige Beweis-sicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe stattgefunden hat.
 
Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann.
 
Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches, also der Wertverlust Ihres Fahrzeuges nach dem Unfall, kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden.
 
Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es Streit um den Schadenhergang gibt.
 
Sie haben die freie Wahl, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren oder ob Sie sich den Schaden mit Hilfe des Gutachtens auszahlen (fiktive Abrechnung) lassen. Selbst wenn Sie die Reparatur in einer Fachwerkstatt ausführen lassen, sind Sie nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen. Bei fiktiver Abrechnung wird nur die tatsächlich und nachweislich anfallende Mehrwertsteuer gezahlt.
 
Durch das Gutachten kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgelegt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können.
 
Einwände des Schädigers, z.B. über eine nur geringe Schadenhöhe oder Vor- und Altschäden, können durch ein Gutachten entkräftet werden.
 
Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
 
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ihnen zustehenden Rechte nutzen und nicht nur auf eine schnelle, sondern auch eine vollständige Schadenregulierung Wert legen. Schalten Sie nach einem Unfall einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, so wie einen Fachanwalt ein. Wir können Ihnen natürlich bei Bedarf einen entsprechenden Anwalt weiterempfehlen.



 

bottom of page