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Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall

Aktualisiert: 22. Mai 2022

Im Stadtgebiet Dortmund gab es im abgelaufenen Jahr 2021 über 20.000 Verkehrsunfälle. Auch wenn der große Teil zum Glück ohne Personenschaden abgeht, fängt der Stress oft nach dem Unfall erst richtig an. Neben der Haftungs- und Schuldfrage sorgt oft die gegnerische Versicherung, die naturgemäß versucht die Kosten gering zu halten, für Probleme bei der Schadenregulierung. Deshalb sollten Sie als Geschädigter ganz genau Ihre Rechte kennen.


Unfall? - Was Sie als geschädigter beachten sollten

Sie als Geschädigter dürfen einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenhöhe und –umfang beauftragen. Das dürfen Sie sogar dann noch, wenn bereits ein Sachverständiger von der Versicherung beauftragt oder das Gutachten bereits erstellt wurde. Die Versicherung muss in der Regel die Kosten des Gutachtens tragen.

Ausnahmen bilden sogenannte „Bagatellschäden“, welche bis zu einer Schadenhöhe von ca. 700 € gelten. Bei solchen Schäden können wir Ihnen Kurzgutachten erstellen, welche ebenfalls in der Regel von der gegnerischen Versicherung zu bezahlen sind.

Sie bekommen Ihren Schaden in vollem Umfang nur erstattet, wenn eine vollständige Beweis-sicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe stattgefunden hat.

Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann.

Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches, also der Wertverlust Ihres Fahrzeuges nach dem Unfall, kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden.

Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es Streit um den Schadenhergang gibt.

Sie haben die freie Wahl, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren oder ob Sie sich den Schaden mit Hilfe des Gutachtens auszahlen (fiktive Abrechnung) lassen. Selbst wenn Sie die Reparatur in einer Fachwerkstatt ausführen lassen, sind Sie nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen. Bei fiktiver Abrechnung wird nur die tatsächlich und nachweislich anfallende Mehrwertsteuer gezahlt.

Durch das Gutachten kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgelegt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können.

Einwände des Schädigers, z.B. über eine nur geringe Schadenhöhe oder Vor- und Altschäden, können durch ein Gutachten entkräftet werden.

Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ihnen zustehenden Rechte nutzen und nicht nur auf eine schnelle, sondern auch eine vollständige Schadenregulierung Wert legen. Schalten Sie nach einem Unfall einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, so wie einen Fachanwalt ein. Wir können Ihnen natürlich bei Bedarf einen entsprechenden Anwalt weiterempfehlen.


Mit dem Kfz-Sachverständigenbüro Hunger finden Sie einen starken Partner nach einem Unfall im Raum Dortmund und darüber hinaus.



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